Leistungsbeschreibung


Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringesysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer Abfallbehälter in ausreichender Größe anzumelden. Generell ist zwar auch die Anmeldung durch den Mieter möglich, hierzu ist immer auch die Angabe des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner (Empfänger des Gebührenbescheides) erforderlich.

Auch Wochenendgrundstücke sind an die Abfallentsorgung anzuschließen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.

Hausmülltonne
Für die Entsorgung des Hausmülls stehen Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung. Mit der Auswahl der Behältergröße muss sichergestellt sein, dass der regelmäßig im Haushalt bzw. auf dem Grundstück anfallende Abfall entsorgt werden kann. Der 60-Liter-Behälter sollte vorrangig von Ein- bis Zwei-Personenhaushalten genutzt werden.

Die Entleerung der Hausmülltonnen wird grundsätzlich 14-täglich angeboten. In den Städten des Landkreises, jedoch nicht in den Ortsteilen dieser Städte, erfolgt die Entleerung der 240 Liter und 1.100 Liter Behälter wöchentlich. Unter Beachtung der von der Behältergröße abhängigen Mindestentleerungen entscheiden Sie selbst, wie oft Sie die Behälter zur Entleerung bereitstellen. Jeder Behälter wird vor Auslieferung mit einer Behälternummer und einem Chip ausgestattet. Jede Entleerung wird über den Chip elektronisch erfasst.

Altpapiertonne
Die Altpapiertonne gibt es in den Größen 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter. Die Altpapiertonne ist kostenfrei und wird alle vier Wochen geleert.

Biotonne
Bioabfälle müssen getrennt vom Hausmüll über die Biotonne entsorgt werden. Für die Sammlung des Bioabfalls stehen Behälter mit einem Volumen von 60 Liter, 80 Liter, 120 l oder 240 Liter zur Verfügung.

Bei der Wahl der Behältergröße sollte beachtet werden, dass neben Küchenabfällen auch organische Garten- und Grünabfälle über die Biotonne entsorgt werden können. Die Biotonnen werden ganzjährig in einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus (26 Entleerungen) abgefahren.

Für die Nutzung der Biotonne wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Entleerungen eine Jahresgebühr in Abhängigkeit von der Behältergröße erhoben (Gebührenübersicht).

Eigenkompostierung / Befreiung von der Biotonne
Sie können sich von der Anschluss- und Benutzungspflicht befreien lassen, sofern auf Ihrem Grundstück eine ganzjährige Eigenkompostierung der Küchen-, Garten- und Grünabfälle vorgenommen und der Kompost auf diesem Grundstück verwertet wird.

Für die Ausbringung des Kompostes muss eine geeignete gärtnerisch genutzte Fläche vorhanden sein, da ansonsten nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle stattfindet. Als Richtwert für die Fläche sollten 50 m² pro Bewohner zur Verfügung stehen.

Die Eigenkompostierung ist bei der ALP AöR über das Online-Formular oder schriftlich anzuzeigen. Die Befreiung tritt automatisch ein, sofern Ihrem Antrag nicht widersprochen wird. Die Befreiung kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.


Hinweis zur Gelben Tonne
Seit dem 01.01.2022 werden Verkaufsverpackungen in unserem Landkreis nur noch über die Gelbe Tonne gesammelt. Für die Sammlung werden 240 Liter und 1.100 Liter Behälter zur Verfügung gestellt.

Ihr Ansprechpartner für die Aufstellung sowie Entleerung der Gelben Tonnen ist die ALBA Nord GmbH.

Bitte bestellen Sie die Gelbe Tonne direkt unter Tel. 0800 2232555, E-Mail: lup@alba.info

Voraussetzungen

Die Anmeldung ist vom Grundstückseigentümer vorzunehmen

Welche Unterlagen werden benötigt?

In manchen Fällen benötigen Sie einen aktuellen Eigentümernachweis (Grundbuchauszug, Kopie Kaufvertrag).

Welche Gebühren fallen an?

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch die Abfallgebührensatzung beschlossen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern die Satzung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bestimmt, dass ein Müllbehälter vorgehalten werden muss, ist der Bürger unverzüglich dazu verpflichtet, einen Behälter bereit zu halten, nachdem er umgezogen ist.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Nach § 5 Abfallsatzung sind die Eigentümer bewohnter sowie gewerblich genutzter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

Bemerkungen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Eine Übersicht der Satzungen finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Amt/Fachbereich


Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR