Leistungsbeschreibung


Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in M-V Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringesysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe).

Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis maximal 5 m³) anzumelden.

Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und

  • wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen
  • aufgrund Ihres Gewichtes oder Ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
  • Einzelstücke dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen.

Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem

  • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt
  • Gegenstände, die aus Bau- und Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine , Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- u. WC-Becken,  Dachrinnen, Zäune, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien
  • Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Alttextilien, Geschirr u. kompostierbare Abfälle
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter

Weiterführende Informationen auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.

An wen muss ich wenden?

Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim vertreten durch die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.

Welche Gebühren fallen an?


Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzungen beschlossen (Abfallgebührensatzung).

Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Anmeldung der Sperrmüllabholung mittels Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder über das Online-Formular . Die Abholung  des  Sperrmülls wird innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung realisiert. Der Abfuhrtermin wird ca. 1 Woche vor Abholung per Antwortkarte bzw. E-Mail mitgeteilt.

Sperrmüll, Haushaltsschrott, Elektro- und Elektronikschrott werden am gleichen Tag eingesammelt. Die Entsorgung erfolgt mit Sammelfahrzeugen. Die Abfälle sind zum mitgeteilten Abfuhrtag bis 6:00 Uhr, frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages am Straßenrand der nächstgelegenen und mit einem Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße, getrennt voneinander bereitzustellen.

Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Rechtsgrundlage


Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Anträge / Formulare

Spezieller Hinweis für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder mit dem Online-Formular vorgenommen werden. 

Amt/Fachbereich


Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR