Leistungsbeschreibung


Abmeldung und Eigentümerwechsel

Ziehen Sie aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim weg, so nutzen Sie zur Abmeldung Ihrer Abfalltonne(n) bitte das folgende Formular. Um Ihnen nach Einzug der Abfallbehälter die Endabrechnung zustellen zu können, benötigen wir Ihre neue Anschrift.

Wechselt der Grundstückseigentümer, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Benachrichtigung der Gebührenstelle der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR verpflichtet.

Voraussetzungen

In manchen Fällen benötigen Sie einen aktuellen Eigentümernachweis (Grundbuchauszug, Kopie Kaufvertrag)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen Ihre Kundennummer sowie die Angaben zur Lage des Grundstücks wie Ort, Straße, Hausnummer und Ihre neue Anschrift

Welche Gebühren fallen an?

Nach Abmeldung von der öffentlichen Abfallentsorgung erhalten Sie Ihre Endabrechnung zum Abgabenbescheid über Abfallgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bemerkungen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Eine Übersicht der Satzungen finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Amt/Fachbereich


Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR