Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilen. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Wenn Sie für ein konkretes Vorhaben (beispielsweise Bauvorhaben) einen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen, müssen Sie diesen bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) beantragen. Hierzu können Sie die unten aufgeführten Links nutzen.
Verfahrensablauf
Öffnen Sie das GeoPortal.MV über den Link:
Nehmen Sie eigenständig Einsicht in das Liegenschaftskataster mit Hilfe der Viewer GAIA-MV light oder GAIA-MV professional .
An wen muss ich mich wenden?
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
- zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Zuständige Stelle
- Landesamt für innere Verwaltung für das GeoPortal.MV
Voraussetzungen
Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Eigentümerinformationen und andere personenbezogene Daten: Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die eigenständige Einsicht in die Liegenschaftskataster über das GeoPortal.MV ist kostenfrei.
Gebühren
Flurstücksnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück: 10,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A4: 15,00 EUR
Liegenschaftskarte, je Blatt im Format DIN A3: 20,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS
®
-Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A4: 29,00 EUR
Liegenschaftskarte mit ATKIS
®
-Digitalen Orthophotos (DOP), je Blatt im Format DIN A3: 36,00 EUR
Rechtsgrundlage
- § 33 Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
- § Section 33 Act on Official Geoinformation and Surveying (Geoinformation and Surveying Act - GeoVermG M-V)
- Cost Ordinance for Official Acts in Official Surveying (Surveying Cost Ordinance - VermKostVO M-V)
- § art. 33 ustawy o geoinformacji urzędowej i geodezji (ustawa o geoinformacji i geodezji - GeoVermG M-V)
- Rozporządzenie w sprawie kosztów czynności urzędowych w geodezji (rozporządzenie w sprawie kosztów geodezyjnych - VermKostVO M-V)
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Amt/Fachbereich
Fachdienst Vermessung und Geoinformation / Fachgebiet Liegenschaftskataster