Fahrerlaubnis - Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis - Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Zuständige Stelle
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Erweiterung mit Probe
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis (erstmals mit Probe)
z. B. Bundeswehr, Polizei
Meldung an das ZFER mit Probe (126.1): 1,80 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (202.1): 34,50 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 49,70 EUR
Erweiterung ohne Probe
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Klasse T/AM
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (202.1): 34,50 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 48,90 EUR
Weitere mögliche Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR
Erweiterung um die Schlüsselzahl 96
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B96 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR
Erweiterung um die Schlüsselzahl 196
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B196 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR
Erweiterung um die Schlüsselzahl 197
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B197 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR
Rechtsgrundlage
- §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- §§ Sections 7 to 25 of the Driving License Ordinance (FeV)
- Fee regulations for road traffic measures (GebOSt)
- §§ 7-25 rozporządzenia w sprawie praw jazdy (FeV)
- Przepisy dotyczące opłat za środki ruchu drogowego (GebOSt)
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bürgerservice / Fachgebiet Führerscheinstelle