Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Voraussetzungen
keine
Welche Gebühren fallen an?
Einfache mündliche Auskünfte:
- keine Kosten
Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D):
- keine Kosten
Schriftliche Auskünfte:
- Grundgebühr je Auskunft: EUR 30,00
- Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: EUR 4,00
- Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: EUR 10,00
- Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von EUR 34,00 bis 250,00
Bearbeitungsdauer
- Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
- Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Rechtsgrundlage
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- § Section 196 of the German Building Code (BauGB)
- § 196 niemieckiego kodeksu budowlanego (BauGB)
- § 16 der Landesverordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachterausschusslandesverordnung (GutALVO M-V)
- § Section 16 of the State Ordinance on the Expert Committees for Property Values (Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)
- Cost Ordinance for Official Actions of the Expert Committees for Property Values Expert Committee Land Ordinance (GutALVO M-V)
- § 16 rozporządzenia państwowego w sprawie komisji eksperckich ds. wartości nieruchomości (Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)
- Rozporządzenie w sprawie kosztów czynności urzędowych komitetów ekspertów ds. wartości nieruchomości Rozporządzenie w sprawie gruntów komitetu ekspertów (GutALVO M-V)
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
- Zugang zum bundesweiten Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Landesamt für innere Verwaltung (Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen)
- Access to the nationwide German standard land value information system (BORIS-D)
- State Office for Internal Administration (Office for Geoinformation, Surveying and Cadastre)
- Dostęp do ogólnokrajowego systemu informacji o wartości gruntów w Niemczech (BORIS-D)
- Państwowy Urząd Administracji Wewnętrznej (Urząd Geoinformacji, Geodezji i Katastru)
Amt/Fachbereich
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bemerkungen
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.