Leistungsbeschreibung


Nach einem Wohnortwechsel verlangt die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde oft eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten. Die Karteikartenabschrift kann ebenfalls beim Wechsel der KFZ-Versicherung erforderlich sein oder wenn Sie sich zum „Begleiteten Fahren mit 17 Jahren“ als Begleitperson eintragen lassen möchten.

Eine Karteikartenabschrift wird nicht benötigt, wenn Sie bereits in Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat sind.

Verfahrensablauf


Die Karteikartenabschrift kann per Online-Antrag, schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

Aus Vereinfachungsgründen schicken wir die Karteikartenabschrift Ihnen und gleichzeitig der neuen zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich per E-Mail zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.

Amt/Fachbereich


Fahrerlaubnisbehörde

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