Fahrgastbeförderung- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Fahrgastbeförderung- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Amt/Fachbereich
Fahrerlaubnisbehörde
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
- Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
- Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Geb.-Nr. | |
126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe 145 Auskunft aus dem VZR 201 Prüfung eines Antrages 202.1 Ersterteilung einer FE zur Fahrgastbeförderung | 1,00 EUR 3,30 EUR 5,10 EUR 34,50 EUR |
Gesamt | 43,90 EUR |
Ersatz Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Geb.-Nr. | |
126.2 Meldung an das ZFER ohne Probe 145 Auskunft aus dem VZR 201 Prüfung eines Antrags 204 Ersatz eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung 256 Eidesstattliche Versicherung | 1,00 EUR 3,30 EUR 5,10 EUR 28,60 EUR 30,70 EUR |
Gesamt | 68,70 EUR |
Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet
(Gesamt= 38,00 EUR)
Verlängerung Gültigkeit Führerschein zur Fahrgastbeförderung | |
126.2 Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe | 1,00EUR |
145 Auskunft aus dem Fahreignungsregister | 3,30EUR |
201 Prüfung eines Antrags | 5,10EUR |
204 Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | 28,60EUR |
Gesamt | 38,00EUR |
Weitere mögliche Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR
Rechtsgrundlage
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)