Leistungsbeschreibung


Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

An wen muss ich mich wenden?


zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für das Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung einzureichen:

  1. ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
  2. Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte / aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  3. Lageplan nach Bauvorlagenverordnung
  4. Bauzeichnungen nach Bauvorlagenverordnung
  5. Baubeschreibung nach Bauvorlagenverordnung
  6. Nachweis der Standsicherheit / Erklärung Tragwerksplaner
  7. Nachweis des Brandschutzes
  8. Aussagen zur gesicherten Erschließung
  9. Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung, ggf. Angaben zu Festsetzungen im Bebauungsplan

Grundsätzlich sind für das Baugenehmigungsverfahren Unterlagen, die durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt wurden, erforderlich. Die o.g. Aufzählung zeigt die beispielhaft notwendigen Unterlagen. Im Einzelfall sind weitere Antragsunterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?


  • mindestens EUR 60,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Welche Fristen muss ich beachten?


  • Keine Antragsfrist
  • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

Anträge / Formulare


  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Formulare zum Thema Baugenehmigung erhalten Sie in unserer Formularübersicht

Was sollte ich noch wissen?


Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Amt/Fachbereich


Fachdienst Bauordnung / Fachgebiet Bauordnung

Kontaktpersonen

  • Fachdienst Bauordnung