Leistungsbeschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Amt/Fachbereich

Fahrerlaubnisbehörde

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Ersterteilung und Erweiterung mit Probe

Geb.-Nr.

126.1 Meldung an das ZFER auf Probe

145    Auskunft aus dem VZR

201    Prüfung eines Antrages

202.1 Ersterteilung einer FE

202.8 Prüfungsbescheinigung

1,80 EUR

3,30 EUR

5,10 EUR

34,50 EUR

7,70 EUR

52,40 EUR


Erweiterung mit Probe

Geb.-Nr.

126.1 Meldung an das ZFER auf Probe

145    Auskunft aus dem VZR

201    Prüfung eines Antrages

202.1 Ersterteilung einer FE

202.8 Prüfungsbescheinigung

1,00 EUR

3,30 EUR

5,10 EUR

34,50 EUR

7,70 EUR

51,60 EUR


BF 17 - Begleitpersonen

Geb.-Nr.

145     Auskunft aus dem VZR

202.9 Überprüfung einer Begleitperson gemäß        § 48a FeV

3,30 EUR

10,00 EUR

Gesamt

13,30 EUR

Nachtrag einer Begleitperson vor Erteilung der Prüfbescheinigung BF 17

Geb.-Nr.

399 Ausnahme von den Vorschriften

220.9 Überprüfung einer Begleitperson gem.    § 48 FeV 

145 Auskunft aus dem FAER

12,80 EUR

10,00 EUR

3,30 EUR

Gesamt

26,10 EUR

Nachtrag einer Begleitperson nach Erteilung der Prüfbescheinigung BF 17

Geb.-Nr.

399 Ausnahme von den Vorschriften

220.9 Überprüfung einer Begleitperson gem.    § 48 FeV 

145 Auskunft aus dem FAER

202.8 Prüfbescheinigung

12,80 EUR

10,00 EUR

3,30 EUR

7,70 EUR

Gesamt

33,80 EUR


Doppelklasse BF 17

Zusätzlich zur Prüfbescheinigung eine weitere Klasse (A1 oder T) beantragt wird

Geb.-Nr.

202.1 Ersterteilung einer FE

126.1 Meldung ans ZFER

34,50 EUR

1,00 EUR

Gesamt

35,50 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ansprechpartner

  • Behördenrufnummer 115