Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen. Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.
Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine Zulassung beantragt werden. Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Abweichungen von den Bauvorschriften eines Bauvorhabens schriftlich einen isolierten Antrag zu stellen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes handelt.
Der Antrag auf isolierte Abweichung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Abweichung nicht beurteilt werden können.
An wen muss ich mich wenden?
- Bei baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben:
- untere Bauaufsichtsbehörde
- Sonst (bei verfahrensfreien Vorhaben)
- Gemeinde, in welcher das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung
- Einzelfallabhängig weitere Unterlagen (Bauvorlagen bei nicht verfahrensfreien Vorhaben):
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Abweichung von einer Vorschrift des Bauordnungsrechts: 50,00 - 5.420,00 EUR
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung nach § 31 oder § 34 Absatz 2 Halbsatz 2 des Baugesetzbuches: 65,00 - 2.910,00 EUR
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Entscheidung zu einem Antrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Es sind keine Fristen zu beachten.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bauordnung / Fachgebiet Bauordnung
Bemerkungen
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig von der Art des Vorhabens bzw. den gestellten Fragen.