Leistungsbeschreibung


Grundlegendes zur Betriebsnummer

Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer für jeden Ihrer Beschäftigungsbetriebe. Auf diese Weise sind Sie als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit Ihre Beitragszahlungen Ihrem Konto zugeordnet werden können.

Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service nach bestimmten Grundsätzen. Ein Entscheidungsschema veranschaulicht Ihnen, wann eine Betriebsnummer erforderlich ist.

Antragstellung

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Nutzen Sie unseren Online-Antrag.

Tipps und Hinweise zur elektronischen Beantragung und zur automatischen Betriebsnummern-Vergabe erhalten Sie im Flyer „Betriebsnummer-Online“.

Den Bescheid versendet der Betriebsnummern-Service aus Datenschutzgründen nur per Post.

Änderungsmitteilung

Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder Sie die Betriebstätigkeit dauerhaft beenden, müssen Sie dies dem Betriebsnummern-Service unverzüglich mitteilen. Eine falsche Anschrift kann etwa zu fehlerhaften Daten in der Beschäftigungsstatistik führen. Hinzu kommt, dass sich fehlerhafte betriebliche Angaben negativ auf die Umsatzsteuerverteilung auswirken können.

Die Änderungen können Sie mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln. Hinweise dazu erhalten Sie im Handbuch zu elektronischen Änderungsmitteilungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Seit dem 01.01.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Betriebsnummern elektronisch zu beantragen. Hierzu müssen Sie den Online-Antrag der zuständigen Stelle nutzen.

Welche Unterlagen ggf. benötigt werden, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle. Alternativ steht Ihnen die Erläuterung zur Verfügung.

Amt/Fachbereich


Bundesagentur für Arbeit