Kraftfahrzeug Wunschkennzeichen
Kraftfahrzeug Wunschkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Sie wollen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ein Kennzeichen reservieren bzw. bei der Abmeldung des "alten" Fahrzeuges das "alte" Kennzeichen reservieren.
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel
- die Abkürzung Ihrer Firma
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen.
Achtung
- Ein reserviertes Wunschkennzeichen, welches sich nicht in unserem Zulassungsbezirk befindet, kann bei Umzug nicht mitgenommen werden.
Hinweis:
Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Amt/Fachbereich
Kfz-Zulassung
An wen muss ich mich wenden?
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine weiteren Unterlagen, bis auf die gewünschte Kennzeichenfolge
Welche Gebühren fallen an?
Wunschkennzeichen 10,20 EUR und Vorwegreservierung 2,60 EUR (12,80 EUR)
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Die Auswahl des Verwaltungsbezirkes ist kostenfrei, jedoch für weitere Wünsche wird eine Gebühr erhoben.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens, wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauer der Reservierung richtet sich nach den Festlegungen der Zulassungsbehörde.
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Die Reservierung gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Beantragung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim