Anzeige landwirtschaftliche Nutztierhaltung nach Viehverkehrsverordnung
Anzeige landwirtschaftliche Nutztierhaltung nach Viehverkehrsverordnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Neben Landwirten sind auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung dazu verpflichtet den Beginn, Änderungen und die Beendigung folgender Tierhaltungen dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen :
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z. B. Pferde, Esel, Maultiere), Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln, Laufvögel, Bienen oder Tiere in Aquakultur.
Änderungen der Tierhalterdaten sind ebenfalls meldepflichtig.
Die Tierhaltung wird unter Erteilung einer zwölfstelligen Registriernummer beim Veterinäramt erfasst. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für einige der benannten Tierarten besteht die Pflicht, Aufzeichnungen über die Herkunft und den Verbleib der Tiere mittels Bestandsregister zu führen.
Diese Angaben erleichtern im Tierseuchenfall die Rückverfolgung der möglichen Herkunft bzw. Weiterverschleppung der Tierseuche.
Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen haben bis zum 15. Januar jeden Jahres in der Tierdatenbank (HIT) ihren Stichtagsbestand vom 1. Januar zu melden.
Nähere Informationen werden nach Anmeldung separat zugestellt.
Weitere Hinweise zu Ihren Pflichten als Tierhalter erhalten Sie nach Anmeldung von Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Tierbestandes ist vor Beginn der Tierhaltung zu tätigen.
Anzugeben sind jeweils Anzahl der gehaltenen Tiere:
- Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Fasane, Tauben, Laufvögel, Pferde, Gehegewild, Bienen
- Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des Tierhalters
- die Nutzungsart
- der Standort der Tiere
- der Hoftierarzt
Jedem Tierhalter wird nach Anzeige seiner Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt. Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist eine Anmeldung unter Angabe der Registriernummer beim MQD–Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft M-V, Speicherstraße 11, 18273 Güstrow Tel.: 03843 751-0 www.mqd.de unbedingt erforderlich, da sonst eine Eintragung in der HIT-Datenbank nicht möglich ist. Mit dieser Registriernummer ist die Bestellung der notwendigen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen über den MQD möglich.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung / Fachgebiet Tierschutz