BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Aufenthaltstitel - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

  • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise, dass
    • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
    • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
    • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

 Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

  • bis zu drei Monate: 96 Euro,
  • über drei Monate: 93 Euro.

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

§ 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung / Fachgebiet Ausländerbehörde