Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
An wen muss ich mich wenden?
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
keine
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bauordnung / Fachgebiet Bauplanung
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