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Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

keine

keine

Fachdienst Bauordnung / Fachgebiet Bauplanung