Gehwegschaden melden
Gehwegschaden melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Amt/Fachbereich
Fachdienst Straßen- und Tiefbau
Bemerkungen
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage