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Gehwegschaden melden


Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

keine
wünschenswert: Lageplan 

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Fachdienst Straßen- und Tiefbau

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage