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Gehwegschaden melden


Leistungsbeschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

keine
wünschenswert: Lageplan 

keine

keine

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Fachdienst Straßen- und Tiefbau