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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Leistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
- Frau Karin Scharfschwerdt
- Herr Andreas Steuck
- Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit
Amt / Stadt | Zuständiger Mitarbeiter/in |
Stadt Boizenburg/Elbe | Herr Marco Prieß |
Amt Boizenburg-Land | |
Amt Zarrentin | |
Amt Wittenburg | |
Stadt Hagenow | |
Amt Hagenow-Land | |
Stadt Lübtheen | Herr Kevin Scheer |
Amt Dömitz-Malliß | |
Amt Grabow | |
Stadt Ludwigslust | |
Amt Ludwigslust-Land | |
Amt Stralendorf | Herr Andre Meier |
Amt Banzkow | |
Amt Crivitz | |
Amt Ostufer Schweriner See | |
Amt Sternberger Seenlandschaft | |
Amt Neustadt-Glewe | Herr Christian Schreiber |
Amt Parchimer Umland | |
Amt Eldenburg Lübz | |
Amt Plau am See | |
Amt Goldberg-Mildenitz |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bürgerservice / Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde