Leistungsbeschreibung


Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Verfahrensablauf


Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

An wen muss ich mich wenden?


Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

  • Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
    • Frau Karin Scharfschwerdt
    • Herr Andreas Steuck
  • Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit

 

Amt / Stadt Zuständiger Mitarbeiter/in
Stadt Boizenburg/Elbe Herr Marco Prieß
Amt Boizenburg-Land  
Amt Zarrentin  
Amt Wittenburg  
Stadt Hagenow  
Amt Hagenow-Land  
Stadt Lübtheen Herr Kevin Scheer
Amt Dömitz-Malliß  
Amt Grabow  
Stadt Ludwigslust  
Amt Ludwigslust-Land  
Amt Stralendorf Herr Andre Meier
Amt Banzkow  
Amt Crivitz  
Amt Ostufer Schweriner See  
Amt Sternberger Seenlandschaft  
Amt Neustadt-Glewe Herr Christian Schreiber
Amt Parchimer Umland  
Amt Eldenburg Lübz  
Amt Plau am See  
Amt Goldberg-Mildenitz  

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Lageplan und Skizze

Welche Gebühren fallen an?


keine

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Anträge / Formulare


nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?


möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Amt/Fachbereich


Fachdienst Bürgerservice / Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Kontaktpersonen

  • 115 Behördenrufnummer