Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim
Weitere Ansprechpartner ohne feste Bereiche:
- Frau Karin Scharfschwerdt
- Herr Andreas Steuck
Anmerkung: Bereiche der Stadt Schwerin und der Stadt Parchim liegen auch in deren Zuständigkeit.
Zuständige Mitarbeiter für Ämter/Städte:
Herr Marco Prieß:
- Stadt Boizenburg/Elbe
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Zarrentin
- Amt Wittenburg
- Stadt Hagenow
- Amt Hagenow-Land
Herr Kevin Scheer:
- Stadt Lübtheen
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Grabow
- Stadt Ludwigslust
- Amt Ludwigslust-Land
Herr Andre Meier:
- Amt Stralendorf
- Amt Banzkow
- Amt Crivitz
- Amt Ostufer Schweriner See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Herr Christian Schreiber:
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland
- Amt Eldenburg Lübz
- Amt Plau am See
- Amt Goldberg-Mildenitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bürgerservice / Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde