Leistungsbeschreibung


Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

Verfahrensablauf


Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.

An wen muss ich mich wenden?


Kfz-Zulassungsstelle

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

 

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine

Welche Gebühren fallen an?


Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR

Vorabreservierung: 2,60 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.

Anträge / Formulare


keine

Amt/Fachbereich


FD 33 Bürgerservice / FG Kfz-Zulassung

Kontaktpersonen

  • 115 Behördenrufnummer