Leistungsbeschreibung


Ziehen Sie innerhalb des Landkreises Ludwigslust-Parchim um, sollten Sie zunächst klären, ob der/die bisher genutzten Abfallbehälter am neuen Wohnsitz weiter genutzt werden können. Wenn dies der Fall ist, melden Sie Ihre Abfallbehälter mit unserem Formular zur Ummeldung für das bisherige Grundstück ab und für das neue Grundstück an.

Voraussetzungen

In manchen Fällen benötigen Sie einen aktuellen Eigentümernachweis (Grundbuchauszug, Kopie Kaufvertrag)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen Ihre Kundennummer sowie die Angaben zur Lage des Grundstücks wie Ort, Straße, Hausnummer und Ihre neue Anschrift

Welche Gebühren fallen an?

Nach Ummeldung erhalten Sie Ihre Endabrechnung zum Abgabenbescheid über Abfallgebühren und den neuen Vorauszahlungsbescheid über Abfallgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sofern die Satzung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bestimmt, dass ein Müllbehälter vorgehalten werden muss, ist der Bürger unverzüglich dazu verpflichtet, einen Behälter bereit zu halten, nachdem er umgezogen ist.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Nach § 5 Abfallsatzung sind die Eigentümer bewohnter sowie gewerblich genutzter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

Bemerkungen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Eine Übersicht der Satzungen finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

 

Amt/Fachbereich


Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR