Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Textblöcke ein-/ausklappenFeststellen der wasserrechtlichen Eignung von Anlagen oder Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen.
Leistungsbeschreibung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Umwelt / Fachgebiet Grundwasser und Bodenschutz
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Das Antragsformular ist per Mail einzureichen.