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Antrag auf Kulturförderung


Leistungsbeschreibung

Ob kreative Konzepte oder innovative Ideen, diese gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim in vielen Bereichen der Kunst und Kultur. Damit die Kulturlandschaft weiterhin so vielfältig und bunt bleibt, fördert der Landkreis zweimal im Jahr gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen.

Bewilligungsbehörde ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages (Anträge/Formulare) mit einem Kosten- und Finanzierungsplan und einer ausführlichen Beschreibung des Projektes. Dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde beizufügen. Förderanträge werden erst behandelt, wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen.

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt schriftlich per Bewilligungsbescheid. Die Verwendung der vom Landkreis bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt durch den Landrat. Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, jede Änderung des Finanzierungsplanes schriftlich mitzuteilen. Der Landkreis behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, falls die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweck­entsprechend verwendet werden oder aus anderen wichtigen Gründen Anlass zu Widerruf gegeben wird. Der Bewilligungsempfänger hat eigenverantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen Sorge zu tragen. Der Zuwendungsempfänger hat einen einfachen oder vollständigen Verwendungsnachweis über die ausgereichten Fördermittel zu erbringen. Der einfache Verwendungsnachweis beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis der gesamten Einnahmen und Ausgaben des bestätigten Kosten- und Finanzierungsplanes. Der vollständige Verwendungsnachweis beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis der gesamten Einnahmen und Ausgaben des bestätigten Kosten- und Finanzirungsplanes und eine Belegliste.

Der Zuwendungsempfänger erstellt in Ergänzung der einfachen oder vollständigen Nachweisführung einen kurzen Sachbericht, der die Zweckerfüllung und die Ergebnisse näher erläutert und darstellt. Die Belege werden durch die Bewilligungsbehörde geprüft und gekennzeichnet.

Die Ablage aller Belege erfolgt beim Antragsteller mit einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Büro des Landrates; Fachgebiet Kultur

PF 16 02 20

19092 Schwerin

Antragsformular einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan und einer ausführlichen Beschreibung des Projektes, schriftliche Stellungnahme der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde

31. Januar des Projektjahres (1. Halbjahr) / 30.Juni des Projektjahres (2. Halbjahr)

Nach Ablauf der jeweiligen Frist je Halbjahr ca. 4 – 8 Wochen für Prüfverfahren und Beschlussfassung

Auf Grundlage der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Art. 16, Abs. 1), der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 89 Abs. 2) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung.

Nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie_Stand_2025_10_15 des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Büro des Landrates / Fachgebiet Kultur

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Eine Doppelförderung des Landkreises für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.