LEADER-Förderung für Vorhaben zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung
LEADER-Förderung für Vorhaben zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
- Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
- im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Personengemeinschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor.
Verfahrensablauf
Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe (LAG) nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt. Daraus ergibt sich eine Vorhabenliste.
Je nach verfügbarem Budget der jeweiligen LAG müssen die Projektträger einen formgebundenen Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (StALU) stellen. Diese entscheidet dann über die endgültige Festsetzung der Höhe der Förderung.
Senden Sie Ihre Projektidee im Projekterfassungsbogen an Ihr zuständiges Regionalmanagement (siehe Kontaktperson)
Zuständige Stelle
Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe laut folgender Karte.
Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.
Regionalentwicklung Landkreis Ludwigslust-Parchim
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest. Diese sind jährlich zum:
- Warnow-Elde-Land: 30.06.
- Mecklenburger Schaalseeregion: 30.06.
- SüdWestMecklenburg: 31.07.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur LEADER-Förderperiode 2023-2027
Haben Sie Projektideen, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Regionalmanagement (siehe Kontaktpersonen) oder besuchen Sie für weiteren Informationen die Webseite Ihrer lokalen Aktionsgruppe:
Amt/Fachbereich
Fachdienst Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Hinweise / Besonderheiten
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet. LEADER-Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre ab Fertigstellung.
Links & Onlinedienste
Projekterfassungsbogen SüdWestMecklenburg Projekterfassungsbogen Warnow-Elde-Land Projekterfassungsbogen Mecklenburger SchaalseeregionKontaktpersonen
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Regionalmanagerin SüdWestMecklenburg Frau Teresa Hildwein
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Assistenz der Regionalmanagerin SüdWestMecklenburg Frau Bärbel Kühne
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Regionalmanagerin Warnow-Elde-Land Frau Kristin Hormann
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Assistenz der Regionalmanagerin Warnow-Elde-Land Frau Claudia Simmen
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Regionalmanagerin Mecklenburger Schaalseeregion Frau Karin Homann
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Assistenz der Regionalmanagerin Mecklenburger Schaalseeregion Frau Janica Ventzke