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Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen


Die Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.

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Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 255,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html
Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR - 51,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung / Fachgebiet Ordnung Staatsangehörigkeit/Einbürgerung