Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Voraussetzungen
Die Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung / Fachgebiet Ordnung Staatsangehörigkeit/Einbürgerung