BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage anmelden


Leistungsbeschreibung

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

.

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 4 WOCHE
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage errichten, in Betrieb nehmen, erneut in Betrieb nehmen oder erwerben wollen, müssen Sie dies 4 Wochen vorher beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Wenn Sie nicht 4 Wochen im Voraus von dem anzeigepflichtigen Sachverhalt wissen, müssen Sie diesen unverzüglich nach Kenntnis anzeigen.
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 4 WOCHE
vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 3 TAG
Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von 3 Tagen mitteilen.
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 3 TAG
bei Stilllegung

0 WOCHE - 4 WOCHE
Bearbeitungsdauer: 0 - 4 Wochen

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Fachdienst Gesundheit / Fachgebiet Hygiene