Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer. Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung oder der Plangenehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich.
An wen muss ich mich wenden?
Wasserrechtliche Entscheidungen, zu denen die Planfeststellung und die Plangenehmigung für den Gewässerausbau usw. gehören, treffen die zuständigen Wasserbehörden. Die Wasserbehörden in M-V und ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 106 und 107 des Landeswassergesetzes M-V. Betrifft das Ausbauvorhaben ein Gewässer 1. Ordnung, ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt zuständig, bei allen anderen Gewässern grundsätzlich der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt (die Gewässerordnungen ergeben sich aus § 48 Landeswassergesetz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind alle Unterlagen (Beschreibungen, Erläuterungen, Zeichnungen usw.) vorzulegen, die erforderlich sind, damit sich die Behörde ein Bild von dem beabsichtigten Vorhaben machen und die mit ihm verbundenen Auswirkungen beurteilen kann. Diese Unterlagen können, in Abhängigkeit von dem Vorhaben, sehr unterschiedlich und umfangreich sein. Im Zweifel sollte im Vorwege mit der Behörde geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V
Für ein Planfeststellungsverfahren gilt Tarifstelle 218 (500 bis 30.000 Euro). Für eine Plangenehmigung gilt Tarifstelle 220 (25 % der Gebühr nach Tarifstelle 218).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Planfeststellung oder Plangenehmigung muss rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens ist von Art und Umfang des beabsichtigten Vorhabens abhängig, es kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Ein Plangenehmigungsverfahren ist meist deutlich kürzer. Besonderen Einfluss auf die Verfahrensdauer haben Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen.
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Fachdienst Umwelt / Fachgebiet Wasser