Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.
Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Zuständige Stelle
- Ämter
- Amtsfreie Gemeinden
- Kreisfreie Städte
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 StVO
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bürgerservice / Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde