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Kind in einem Hort anmelden (Einschulung ab dem Schuljahr 2026/2027)


Leistungsbeschreibung

Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Jahrgangsstufe besucht, hat Anspruch auf Förderung in einem Hort.

Die individuelle Förderung zusätzlich zur Schulzeit wird dabei in folgendem Umfang angeboten:

Schulart

Grundschule und ganztägig arbeitende Grundschule

Grundschule und ganztägig arbeitende Grundschule

weiterführende Schule

 

Jahrgangsstufe

1 + 2

3 + 4

5+6

Förderumfang im Hort in Wochenstunden

18

15

10

Auf Wunsch der Eltern kann für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Förderung abweichend von den genannten Förderumfängen im Umfang von 10 Wochenstunden zusätzlich zur Schulzeit erfolgen.

Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang für ihr Kind, so können sie beim Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim eine Ganztagsförderung beantragen. Hier erfolgt im Hort eine Betreuung zusätzlich zur Schulzeit im Umfang von 30 Wochenstunden.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim wenden oder direkt an die gewünschte Horteinrichtung.

Für die genannten Ansprüche der Jahrgangsstufen ist keine Antragstellung erforderlich. Hier können Sie sich direkt mit der gewünschten Einrichtung in Verbindung setzen. Soweit der erhöhte Betreuungsumfang von 30 Wochenstunden benötigt wird, können Sie beim Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim einen Antrag stellen.

Der Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), §§ 6, 7 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V)