Leistungsbeschreibung


Gemäß § 9, Abs. 1 BrSchG-MV und § 10 FwOV M-V wird der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Bewertung und ggf. Einstufung von Gemeindefeuerwehren aus kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu „Feuerwehren mit besonderen Aufgaben“ durchführen. Dazu sind von den entsprechenden Städten und Gemeinden Anträge an den Landkreis zu stellen.

Über die Anträge entscheidet auf Basis einer Bewertungsmatrix die Brandschutzdienststelle.

 

Wer ist Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die kreisangehörigen Gemeinden, als Träger des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Abs. 1 BrSchG. Anträge auf Einstufung zur Feuerwehr mit besonderen Aufgaben sind vom Träger des Brandschutzes über die zuständige Amtsverwaltung, bei amtsfreien Gemeinden über den Träger selbst, an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 38 Brand- und Katastrophenschutz zu richten.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  2. Die mit allen Beteiligten abgestimmte und beschlossene Brandschutzbedarfsplanung.
  3. Die Stellungnahme der Amtswehrführung. Nicht bei amtsfreien Gemeinden.
  4. Nach Zugang der Stellungnahmen der Kreiswehrführung und der Brandschutzdienststelle, der Beschluss der Stadt- bzw. Gemeindevertretung zur Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Antragstellung und das Bewertungsverfahren sind jederzeit möglich. Dazu sind keine Fristen zu beachten.

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015

Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung - FwOV M-V) vom 21. April 2017