Test - Antrag auf Einsicht in das Archiv
Test - Antrag auf Einsicht in das Archiv
Willkommen im Kreisarchiv Ludwigslust-Parchim!
Als Kreisarchiv dienen wir der Erforschung und Erhaltung der Geschichte des Landkreises. In unseren Zuständigkeitsbereich fällt der Landkreis Ludwigslust-Parchim, welcher im Zuge der Kreisgebietsreform 2011 aus den Altkreisen Parchim, Ludwigslust, Hagenow, Schwerin-Land, Sternberg und Lübz entstand.
Das Kreisarchiv verwahrt unter anderem Dokumente zur Kreisgeschichte, Bauakten, Meldekarteien, sowie Facharbeiterzeugnisse des Kreisgebiets. Die öffentlich zugänglichen Unterlagen werden interessierten Benutzern nach terminlicher Vereinbarung in unserem Benutzerraum zur Recherche bereitgestellt.
Verfahrensablauf
Bitte richten Sie Ihre Anfrage immer schriftlich an das Kreisarchiv. Dies können Sie entweder über den Online-Antrag oder postalisch.
Sollten uns Angaben für unsere Recherche fehlen, werden wir Sie hierzu kontaktieren – um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, lesen Sie sich bitte die jeweiligen Hinweise benötigter Angaben und Unterlagen im Online-Antrag durch.
Sollten wir Unterlagen zu Ihrer Anfrage finden benachrichtigen wir Sie darüber. Wenn Sie sich im Bürgerportal angemeldet haben, erfolgt Kommunikation und Zustellung der Unterlagen ebenfalls über dieses. Melden Sie sich nicht an, erfolgt dies über E-Mail. Sie können die Unterlagen auch auf postalischem Wege erhalten.
Auch können Sie die Unterlagen nach terminlicher Absprache persönlich im Archiv einsehen. Nach der Einsicht fertigen wir Ihnen dann gerne benötigte Scans und/oder Kopien an.
Sollten Sie beglaubigte Kopien von Unterlagen unseres Archivs benötigen, geben Sie dies bitte in Ihrer Anfrage mit an.
Anfragen werden generell innerhalb weniger Tage bearbeitet, bei umfangreichen Recherchen kann dies bis zu zwei Wochen dauern. Sollte sich die Bearbeitung verzögern, werden Sie hierüber informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage fallen Gebühren nach Verwaltungskostensatzung an.
Diese sind im Voraus schwer abzuschätzen und hängen von den von Ihnen gesuchten Unterlagen ab. Die meisten Anfragen bleiben unter 50,00 Euro – höhere Gebühren fallen vor allem zu sehr umfangreichen Bauakten an. Möchten Sie sich vorher vergewissern, uns ein Limit mitteilen, oder sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Bei umfangreichen Recherchen fallen auch für Negativbescheide (wenn wir keine Unterlagen finden) Gebühren an.
Ausgenommen von Gebühren sind: Schüler, Studenten und wissenschaftlich/heimatkundlich Recherchierende, z. B. Chronisten. Bitte hängen Sie im Online-Antrag Ihre Beauftragung als Nachweis zur Gebührenbefreiung an.
Amt/Fachbereich
Kreisarchiv
Hinweise / Besonderheiten
Dienstleister für Forschung, Bildung und private Recherchen: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivmitarbeitenden bearbeitet. Ihr Inhalt wird erschlossen – seit einigen Jahren digital in Datenbanken. Für viele Bestände sind jedoch weiterhin die traditionellen „Findhilfsmittel“, d. h. Findkarteien und Findbücher vorhanden.
Recherchiert wird sowohl in den traditionellen als auch digitalen Findhilfsmitteln von den Archivmitarbeitenden selbst.
Da das Kreisarchiv erst seit 1952 besteht, bewahren wir nur wenig Archivgut von vor dieser Zeit auf. Eine Ausnahme hiervon sind vor allem Gemeinde- und Stadtbestände, die durch Gebietsreformen zu uns gekommen sind. Unterlagen vor dieser Zeit finden Sie im Mecklenburgischen Landeshauptarchiv in Schwerin oder den jeweiligen Stadtarchiven.
Voraussetzung ist immer, dass die Unterlagen an das Archiv abgegeben wurden.
Durch verschiedene Kreisgebietsreformen änderte sich die Zugehörigkeit einiger Städte und Gemeinden. Dadurch kann es sein, dass sich die Zuständigkeit des Archivs je nach Jahr ändert. Suchen Sie zum Beispiel nach einer Bauakte aus Warin von 1980, könnte sich diese in unseren Beständen befinden. Suchen Sie jedoch eine Bauakte aus Warin von 1995, so wäre hier der Kreis Nordwestmecklenburg zuständig.
Die Bestände der Städte Parchim, Crivitz, Lübz, Sternberg, Grabow, Ludwigslust und Wittenburg befinden sich jeweils in eigener Verwaltung.