Dienstleistungen

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  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zunächst Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Nach einem rechtmäßigen 15-monatigen Aufenthalt sind die Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) entsprechend anwendbar (§ 2 AsylbLG). Daneben werden die Kosten von ärztlicher und zahnärztlicher Grundversorgung getragen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Leistungskürzungen (§ 1a AsylbLG) möglich. Einkommen und Vermögen sind (bis auf 200 Euro Selbstbehalt pro Person) vor einem Leistungsbezug aufzubrauchen.

  • Liegenschaftskataster - Auskunft